Die Beantragung von Fördermitteln ist kein leichtes Unterfangen. Die vom Fördermittel-Geber vorgegebenen Abläufe müssen unbedingt eingehalten werden. Bei den allermeisten Förderprogrammen ist es z.B. unumgänglich, mit dem Beratungsbeginn solange zu warten, bis die Fördermittel-Zusage vorliegt.
Das gilt auch für das Förderprogramm go-digital. Hinzu kommen spezifische Anforderungen aus dem jeweiligen Programm selbst und die Rahmenbedingungen, welche Unternehmen überhaupt förderfähig sind.
Im Rahmen von GoDigital sind das Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial.
Diese müssen weniger als 100 MitarbeiterInnen beschäftigen und der letzte Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme des Vorjahres darf höchstens 20 Millionen Euro betragen. Die Firmen müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und selbstverständlich förderfähig nach der De-minimis-Verordnng sein. Damit Sie leichter überschauen können, wie der typische Ablauf eines go-digital-Projekts aussieht, stellen wir Ihnen hier eine Übersicht zur Verfügung.
Bei Fragen dazu sprechen Sie uns einfach direkt an. Wir sind als go-digital-Beratung für die Module Digitale Markterschließung und Digitalisierte Geschäftsprozesse gelistet.