Häufig gestellte Fragen und Ihre Antworten zu dem Förderprogramm go-digital
Als vom Bund autorisiertes Beratungsunternehmen ist cramer müller & partner sowohl für das Modul „Digitale Markterschließung“, als auch das Modul „Digitale Geschäftsprozesse“ zugelassen.
Das Förderprogramm go digital richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks. Ihr Unternehmen ist förderfähig, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Unternehmen hat inkl. aller Partner- und verbundenen Unternehmen, weniger als 100 Beschäftigte
- Die Summe der Vorjahresbilanz bzw. des Vorjahresumsatzes darf 20 Millionen Euro nicht überschreiten
- Sie haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung mit Sitz in Deutschland
- Sie sind förderfähig nach der De-minimis-Verordnung
Unternehmen der Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Rechts- und Steuerberatung sowie Weiterbildung u. ä.
Freie Berufe nach § 18 EStG
Gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen und Vereine
Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen
Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur
Insolvente Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten (VO (EU) Nr. 651/2014)
Es existiert keine Beschränkung zu dem Alter eines Unternehmens. Es muss lediglich ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar sein.
Die Durchführung eines Beratungsprojektes darf die Laufzeit von 6 Monaten nicht übersteigen.
Es wird ein Beratertagessatz von maximal 1.100 Euro (ohne Umsatzsteuer) mit 50 Prozent gefördert. Dieser Maximaltagessatz gilt auch bei der Hinzuziehung von sachverständigen Dritten. Beachten Sie jedoch, dass sich der Beratertagessatz und der Sachverständigentagessatz unterscheiden können.
Ja, Sie können ein Jahr nach Beendigung der Förderung eine erneute Förderung beantragen. Zu beachten ist in diesem Fall der Zeitpunkt der Bestätigung des Verwendungsnachweises.
Wir beherrschen eine Vielzahl von Lösungen, um für Sie die Beste zu finden. Dabei zeigen wir Ihnen nicht nur die Vor- und Nachteile unserer empfohlenen Produkte und Leistungen auf, sondern stellen Ihnen auch die möglichen Alternativen vor. Diesen Vorgang müssen wir uns von Ihnen schriftlich bestätigen lassen.
Sofern es die Aufgabenstellung erfordert, kann ein sachverständiger Dritter aus einem anderen autorisierten Beratungsunternehmen in der Umsetzungsphase herangezogen werden. Dieser Einsatz wird mit Ihnen vorher besprochen und in der Antragserstellung detailliert angegeben.
Im Vorfeld der Antragserstellung besprechen wir mit Ihnen den Beratervertrag, die De-minimis-Erklärung, die KMU Erklärung und füllen mit Ihnen alle notwendigen Formulare je nach Förderfall aus. Wenn wir alle Unterlagen vorliegen haben erstellen wir für Sie den Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung.
Die Förderung unserer Beratungsleistungen stellt für Sie eine Beihilfe nach den Vorschriften der Europäischen Union dar, die im Rahmen des De-minimis Verfahrens abgewickelt wird.
Nach der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten (bei Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs 100.000 €). Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des zu beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm go-digital angegeben werden.