AGB der cramer & müller service GmbH & Co. KG / cramer müller & partner consulting, Frankfurt am Main. Im Folgenden kurz „cm&p“ genannt.

§ 1 Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beratungs-, Coachings- und Schulungsangebote von cm&p und für sämtliche Verträge von cm&p mit ihren Kunden unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von cm&p angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Beratungsleistungen. Soweit Beratungsverträge oder –angebote von cm&p schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Verträge werden immer als Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Angebotes durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer oder bei mündlicher Auftragserteilung durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch cm&p zustande.

§ 2 Obliegenheitspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, cm&p umfassend über die Situation des Unternehmens sowie sämtliche Umstände, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen, permanent zu informieren. cm&p wird lediglich Fragen stellen, die unmittelbar mit dem Auftrag in Verbindung stehen.


§ 3 Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütung

Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch cm&p oder durch den Kunden ist möglich. Die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung entstandenen Honorare von cm&p sind abzurechnen und zu zahlen.

§ 4 Geschäftspartner

cm&p ist berechtigt, Unterauftragnehmer mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen davon zu beauftragen.

§ 5 Reisekosten und sonstige Auslagen

Reisekosten mit dem PKW werden mit 0,80€/km abgerechnet. Bei Bahnfahrten wird die 1. Klasse mit den entsprechenden Zuschlägen (z.B. ICE) zu Grunde gelegt. Bei Flugreisen ist nach Möglichkeit die Economy-Klasse zu buchen. Übernachtungen erfolgen in ***-Hotels (maßgeblich HRS). cm&p kann Vergütungsklassen, Berechnungssätze und Mindestbeträge durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von drei Monaten erhöhen.

§ 6 Rechnungsstellung, Zahlung

cm&p rechnet Honorare und Auslagen monatlich im Nachhinein ab. Rechnungen von cm&p sind sofort zur Zahlung fällig. cm&p ist berechtigt, die Arbeit am Projekt ruhen zu lassen, sofern der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug ist. Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist cm&p berechtigt, ihre Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind. Alle Preise verstehen sich jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

§ 7 Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit

cm&p kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn Fixtermine vereinbart sind und cm&p die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat cm&p beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen. Beraters von cm&p, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluß nicht vorhersehbar waren und die cm&p die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist cm&p berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen die Leistung von cm&p dauerhaft unmöglich, so wird cm&p von ihren Vertragspflichten frei.

§ 8 Haftung

Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, daß der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Abschnitt 2. nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von cm&p ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. cm&p haftet für Schäden des Kunden nur, wenn und soweit sie von der cm&p vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen. Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen cm&p verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluß der vertragsgemäßen Tätigkeit. Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von cm&p mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht garantiert werden.

§ 9 Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden

Neben den individuellen Absprachen und diesen Geschäftsbedingungen der cm&p gilt nur deutsches Recht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der cm&p keine Wirkung, selbst wenn cm&p ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 10 Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren

cm&p nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VBSG) nicht teil und ist dazu gem. § 36 III VBSG auch nicht verpflichtet.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Frankfurt am Main. Gerichtsstand für alle Klagen gegen cm&p ist Frankfurt am Main. Für Klagen der cm&p gegen den Kunden ist Frankfurt am Main gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

§ 12 Sonstige Rechte und Pflichten der Vertragspartner

cm&p und Auftragnehmer stimmen überein, dass jede Partei, bevor sie rechtliche Schritte wegen Nichterfüllung einer Vertragsbedingung unternimmt, dem anderen die Erfüllung in angemessener Weise ermöglichen wird. Sonstige Änderungen oder Ergänzungen aller Verträge bedürfen der Zustimmung beider Parteien und der Schriftform. Sollten einzelne Bedingungen oder Vertragsteile unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen oder Vertragsteile in Kraft.

Diese AGB gelten ab 01.02.2023.

Alle vorherigen Auftragsformulare und AGB sind für Neuverträge ab diesem Zeitpunkt nicht mehr anwendbar.

Frankfurt am Main, im Februar 2023.